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Deutschland und Luxemburg einigen sich auf steuerliche Vereinfachungen für Grenzgänger ab dem 1. Januar 2024

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Deutschland und Luxemburg einigen sich auf steuerliche Vereinfachungen für Grenzgänger ab dem 1. Januar 2024

juli 7, 2023 - < 1 min

Das Großherzogtum Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland haben am 6. Juli 2023 in Berlin ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.

Mit Blick auf die Nutzung der Homeoffice-Möglichkeiten haben die beiden Länder sich darauf verständigt, die bestehende Bagatellregelung für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte rechtssicher in das DBA zu implementieren und  auf 34 Tage pro Kalenderjahr auszuweiten.

Ebenso wie belgische und französische Grenzgänger dürfen deutsche Grenzgänger ab dem 1. Januar 2024 insgesamt max. 34 Tage pro ro Kalenderjahr außerhalb Ihres üblichen Tätigkeitslandes Luxemburg arbeiten, ohne dass dies eine Auswirkung auf die Einkommenssteuer hat.

Wird diese Grenze überschritten, ist das außerhalb Luxemburgs erwirtschaftete Einkommen grundsätzlich vollständig im jeweiligen Wohnsitzland des Grenzgängers zu versteuern.

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