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Luxemburg – Erhöhung des sozialen Mindestlohns zum 1. Januar 2023

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Luxemburg – Erhöhung des sozialen Mindestlohns zum 1. Januar 2023

November 30, 2022 - < 1 min

Ein kürzlich eingereichter Gesetzesentwurf sieht vor, dass der soziale Mindestlohn zum 1. Januar 2023 um 3,2 % angehoben wird.

Das bedeutet, dass der neue monatliche soziale Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer dann 2.387,40 € brutto (13,800 € pro Stunde) und der monatliche Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer 2.864,88 € brutto (16,5600 € pro Stunde) betragen wird.

Gehälter, die über dem sozialen Mindestlohn liegen, werden hingegen nicht angepasst (es handelt sich nicht um eine allgemeine Indexierung).

Dies hat ebenfalls Auswirkungen auf andere Beträge, wie z. B. die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung, den Abschlag zur Pflegeversicherung oder den Höchstbetrag der Steuerbefreiung für freiwillige Entschädigungen.

Gemäß dem Gesetz vom 29. Juni 2022 werden diese Beträge im Jahr 2023 einmal im ersten Quartal indexiert und ein zweites Mal zum 1. April 2023. Ein dritte Indexierung im zweiten Halbjahr ist ebenfalls nicht ausgeschlossen.

 

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