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Luxemburg – Das CovidCheck-System (3G) am Arbeitsplatz wird erneut freiwillig

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Luxemburg – Das CovidCheck-System (3G) am Arbeitsplatz wird erneut freiwillig

Februar 14, 2022 - < 1 min

Das CovidCheck-System (3G), das seit dem 15. Januar 2022 am Arbeitsplatz verpflichtend ist, wird ab dem 11. Februar 2022 wieder fakultativ.

Der Arbeitgeber kann jedoch mit der schriftlichen Zustimmung der Personaldelegation beschließen, das verpflichtend 3G-System am Arbeitsplatz beizubehalten.

Ab dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes COVID-19 kann eine Übergangszeit von höchstens 14 Tagen festgelegt werden, in der die bestehende 3G-Regelung weiterhin gilt, damit eine neue Entscheidung im Einvernehmen mit der Personaldelegation getroffen werden kann.

Wenn sich das Unternehmen gegen die Beibehaltung der verpflichtenden 3G-Regelung entscheidet, gelten die Regeln für Versammlungen und Zusammenkünfte (Tragen von Masken und Einhaltung der Distanz), sobald sich mehr als zehn Beschäftigte gleichzeitig am selben Ort aufhalten (z. B. Büro, Konferenzraum, Kantine usw.).

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