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Home-Office Sonderregelung für be-lu Grenzgänger nicht anwendbar für Geschäftsführer ?

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Home-Office Sonderregelung für be-lu Grenzgänger nicht anwendbar für Geschäftsführer ?

September 30, 2020 - < 1 min

Das belgisch-luxemburgische Sonderabkommen vom 19. Mai 2020 bezüglich der Erleichterungen für belgische Grenzgänger aufgrund der COVID-Pandemie wurde kürzlich bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

Dieses Sonderabkommen ermöglicht den belgischen Grenzgängern unter gewissen Bedingungen, während dem erwähnten Zeitraum Ihre Arbeit aus dem Home-Office zu erledigen, ohne dabei das Anrecht auf die Besteuerung ihres Gehalts in Luxemburg zu verlieren.

Die belgische Steuerbehörde hat jedoch kürzlich verlauten lassen, dass dieses Sonderabkommen nach Ihrer Auffassung nur für Arbeitnehmer gilt.

In Belgien wohnhafte Selbständige, Geschäftsführer und Beamte wären somit von der Anwendung des Sonderabkommens ausgeschlossen und dürften ungeachtet der COVID-Pandemie nur an 24 Tagen (pro Jahr) außerhalb Luxemburgs arbeiten bzw. müssten bei Überschreitung dieses Grenzwerts das außerhalb Luxemburgs erwirtschaftete Einkommen in ihrem Wohnsitzland Belgien versteuern.

Verschiedene regionale und europäische Politiker haben den belgischen Finanzminister bereits zu diesem Sachverhalt interpelliert.

Wir halten Sie selbstverständlich über die weiteren Entwicklungen zu dieser Frage auf dem Laufenden.

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