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Belgien : Wirtschaftliche Kurzarbeit „Energie“: Regeln bis zum 31. Dezember 2022

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Belgien : Wirtschaftliche Kurzarbeit „Energie“: Regeln bis zum 31. Dezember 2022

Oktober 3, 2022 - < 1 min

In Belgien wird ab dem 1. Oktober 2022 ein System wirtschaftlicher Kurzarbeit „Energie“ eingeführt, um Unternehmen mit hohem Energieverbrauch zu unterstützen.

Diese Sonderregelung kann sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte eingeführt werden und gilt bis einschließlich 31. Dezember 2022.

Der Arbeitgeber muss zu diesem Zweck nachweisen können :

  • dass der Kauf von Energieerzeugnissen (einschließlich anderer Energieerzeugnisse als Erdgas und Strom) im Kalenderjahr 2021 mindestens 3 % der Wertschöpfung des Unternehmens ausmacht.

oder

  • dass sich die endgültige Energierechnung für das Quartal vor dem Quartal, in dem er die Kurzarbeit „Energie“ in Anspruch nimmt, im Vergleich zur endgültigen Energierechnung für das gleiche Quartal des Vorjahres verdoppelt hat.

Der Arbeitgeber, der die Kurzarbeit „Energie“ in Anspruch nimmt, hat die Wahl zwischen:

  • einem System der vollständigen Aussetzung des Arbeitsvertrags: in diesem Fall beträgt die Höchstdauer der Kurzarbeit „Energie“ vier Wochen ;
  • und einem System der Kurzarbeit mit weniger als drei Arbeitstagen pro Woche oder weniger als einer Arbeitswoche innerhalb von zwei Wochen: in diesem Fall wird die Höchstdauer der Kurzarbeit „Energie“ auf drei Monate festgelegt.

Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Website des LfA.

 

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