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Belgien – Der Königliche Erlass zur Bestimmung des neuen Datums der Sozialwahlen wurde veröffentlicht

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Belgien – Der Königliche Erlass zur Bestimmung des neuen Datums der Sozialwahlen wurde veröffentlicht

Juli 24, 2020 - < 1 min

Wie von den Sozialpartnern in der Stellungnahme des NAR vom 30. Juni 2020 vorgeschlagen, legt dieser Erlass den Zeitraum vom 16. bis 29. November 2020 als neuen Zeitraum für die Organisation von Sozialwahlen fest.

Der neue Wahltermin wird automatisch in Verbindung mit dem ursprünglich geplanten Datum festgelegt: Sollten die Wahlen beispielsweise am Montag, dem 11. Mai 2020, organisiert werden, so müssen sie nun am Montag, dem 16. November 2020, organisiert werden.

Die zeitliche Organisation am Wahltag ist ebenfalls identisch mit dem am ersten Tag X festgelegten Zeitplan.

Der Betriebsrat oder der AGSA können jedoch vereinbaren, diesen „Automatismus“ zu ändern und ein anderes Datum innerhalb der neuen Periode zu wählen oder den Zeitplan anzupassen (ab 1. August 2020).

Der Königliche Erlass legt auch einen neuen Prozedurkalender fest. Spätestens sieben Tage vor dem Datum, an dem das Verfahren wieder aufgenommen werden soll (d.h. zwischen dem 16. und dem 29. September 2020), informiert der Betriebsrat oder der AGSA oder, falls kein Gremium vorhanden ist, der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über das neu Wahldatum, den möglicherweise geänderten Zeitplan für die Wahlen und die neuen Termine, die sich aus dem Prozedurkalender ergeben.

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