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Belgien – Das (vereinfachte) System der Kurzarbeit-Corona bleibt bis zum 31. März 2022 möglich

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Belgien – Das (vereinfachte) System der Kurzarbeit-Corona bleibt bis zum 31. März 2022 möglich

Dezember 15, 2021 - < 1 min

Die Föderalregierung hat am 10. Dezember 2021 beschlossen, die Anwendung des vereinfachten Systems der Kurzarbeit wegen höherer Gewalt – Corona bis zum 31. März 2022 zu verlängern.

Sie steht weiterhin allen Arbeitgebern in allen Sektoren zur Verfügung.

Die Formalitäten zur praktischen Umsetzung bleiben ebenfalls identisch:

  • jede Form von zeitweiliger Arbeitslosigkeit aufgrund der Coronakrise gilt als Arbeitslosigkeit aufgrund von höherer Gewalt
  • keine vorherige Mitteilung ans LfA
  • keine Ausstellung von C.3.2 Kontrollkarten
  • falls erforderlich, Information an den Betriebsrat oder die Gewerkschaftsdelegation,
  • individuelle Benachrichtigung der Arbeitnehmer
  • Übermittlung einer Meldung im Format DRS Szenario 5 an das LfA am Monatsende.

Der betroffene Arbeitnehmer muss (einmalig) einen Antrag auf Kurzarbeitsgeld unter Verwendung des Formulars C.3.2 – ARBEITNEHMER-CORONA stellen.

 

 

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