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Ich möchte meine Kreativität schützen.

Sie sind in der Kreativbranche tätig? Sie sind Designer, Web-Designer, Software-Entwickler, Architekt, Marketer, Texter, … und wollen die Ergebnisse Ihrer kreativen Arbeit schützen und vermarkten? Sie wollen Ihre Werke lizenzieren oder suchen nach einer Steueroptimierung im Bereich des geistigen Eigentums und des Urheberrechts? Sie suchen nach einer Finanzierung und möchten Ihre Idee unter Wahrung der Vertraulichkeit mit potentiellen Investoren oder Partnern teilen? Dann sind Sie bei uns richtig.

Das Urheberrecht schützt den Ausdruck einer Idee in Form eines schöpferischen Werks, nicht aber die Idee als solches. Er erstreckt sich auf geistige Schöpfungen verschiedener Art, wie z.B. literarische, künstlerische, erzieherische oder musikalische Werke, Softwareprogramme, Datenbanken, …

Grundsätzlich muss eine geistige Schöpfung nicht durch ein bestimmtes Verwaltungsverfahren oder andere Formalitäten eingetragen werden, um geschützt zu sein: Wenn das Werk geschaffen wird, besteht der Urheberrechtsschutz automatisch. In einigen Ländern sind jedoch Eintragungsverfahren erforderlich, um in den Genuss des Urheberrechtsschutzes zu gelangen.

Der Geschmacksmusterschutz kann sich auf eine Vielzahl von Produkten erstrecken, sofern deren Erscheinungsbild neu ist und individuellen Charakter hat. Das geschützte Erscheinungsbild kann aus den Linien, Konturen, Farben, Formen, Texturen und/oder Materialien des Schutzobjektes bestehen.

Das Erscheinungsbild eines Produkts kann wertvoll sein, weil es Ihr Unternehmen von denen Ihrer Wettbewerber unterscheidet und einen Kaufanreiz für die Verbraucher darstellt. Die Investition in den Geschmacksmusterschutz ist ein gutes Mittel, um den Wert Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte zu steigern.

Durch den Schutz Ihrer Designs und / oder Ihrer Urheberrechte erhalten Sie Ruhe und Sicherheit. Unser Team steht Ihnen für alle Fragen des Urheberrechts -und des Designschgutzes zur Verfügung, einschließlich der Erstellung von Schutzstrategien, der Anmeldung eines „I-Depots“, der Eintragung von Benelux- oder Gemeinschaftsgeschmacksmustern, dem Softwareschutz, den Mitarbeiterschöpfungen, urheberrechtlichen Steuervorteilen, NDAs, Lizenz- oder urheberrechtliche Vereinbarungen. Unser Team berät und unterstützt Sie von Anfang an in allen relevanten Schritten und Verfahren, einschließlich der Beurteilung des Neuheitszustandes, der Vorabrecherchen sowie der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber (Online-)Verletzern oder Fälschern. Kontaktieren Sie uns.

Wer kann dir helfen?

Raymond verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Rechtsberatung, insbesondere im Bereich des geistigen Eigentums, des Datenschutzes ... Mehr erfahren
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